Die Taschengeldbör.se ist ein Programm für Jugendliche zwischen 15 und 20 Jahren (Jobber) und Privatpersonen (Jobgeber), die Hilfe oder Unterstützung bei kleinen Aufgaben im Haushalt oder im Alltag benötigen.
Für die Unterstützung bietet der Jobgeber ein Taschengeld an. Das Taschengeld sollte mindestens 5 EUR/Stunde betragen. Auf die Höhe des Taschengelds einigen sich Jobber und Jobgeber individuell.
Jobgeber und Jobber bleiben so lange anonym, bis sich Jobgeber und Jobber geeinigt haben. Taschengeldboer.se sorgt ausschließlich für eine sichere Koordination und Kontaktvermittlung zwischen Jobber und Jobgeber.
Jobber und Jobgeber müssen sich bei Taschengeldboer.se einmalig registrieren und verifizieren.
Für die Nutzung von Taschengeldboer.se fallen für Jobber und Jobnehmer keine Kosten an. Taschengeldboer.se sorgt ausschließlich für eine sichere Koordination und Kontaktvermittlung zwischen Jobber und Jobgeber.
Taschengeldboer.se übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Verrichtung der Arbeit. Die rechtliche Beziehung besteht ausschließlich zwischen Jobgeber und Jobber. Taschengeldboer.se kann weder garantieren, dass es für angebotene Jobs Abnehmer gibt, noch dass jedem Jugendlichem ein Job vermittelt werden kann. Auch gibt es keine Garantie, dass individuelle Absprachen zwischen Jobgeber und Jobber eingehalten werden oder dass Aufgaben zur Zufriedenheit aller erledigt werden. Schwierigkeiten dieser Art sind direkt zwischen Jobgeber und Jobber zu klären. Taschengeldboer.se kann in diesen Fällen wenn, dann lediglich unterstützend tätig werden.
Um eine möglichst große Sicherheit aller zu erreichen, wird bei jeder neuen Registrierung eine kurze Verifikation durchgeführt. Dazu senden wir euch eine SMS an eine registrierte Mobilfunknummer oder senden euch eine Postkarte an die angegebene Adresse. Der Zugriff auf die Funktionen von Taschengeldboer.se ist erst nach erfolgreicher Verifizierung möglich.
Tätigkeiten, die nicht unter diese Regeln fallen, werden von uns nicht vermittelt!
Jobgeber können beliebig viele Jobangebote für Aufgaben einstellen, die unter die oben genannten Bedingungen fallen.
Jedes Jobangebot muss genau einem Aufgabengebiet (bspw. Gartenarbeit, Tierpflege, ...) zugeordnet werden. Sind mehrere Jobs in unterschiedlichen Aufgabengebieten zu vergeben, ist für jeden Job ein Angebot einzustellen.
Die Aufgaben können unregelmäßig oder auch regelmäßig sein. Die Arbeitszeit eines Jugendlichen soll die Dauer von zwei Stunden täglich und zehn Stunden in der Woche aber nicht überschreiten.
Jedes eingestellte Angebot wird von unseren ehrenamtlichen Helfern auf die Einhaltung der Richtlinien geprüft. Die Überprüfung dauert in der Regel nur wenige Stunden, dann wird Deine Aufgabe zur Vermittlung eingestellt.
Das empfohlene Taschengeld beträgt 5 Euro pro Stunde. Ein anderer Satz kann individuell zwischen Jobgeber und Jobber vereinbart werden.
Sollte es während eines Jobs zu kriminellen Handlungen kommen, wie z. B. Diebstahl , so muss sich der Betroffene selbst direkt an die zuständigen Behörden wenden. Taschengeldboer.se ist lediglich Kontaktstelle und übernimmt keinerlei Haftung.
Bei allen Tätigkeiten im Rahmen der Taschengeldbörse muss es sich um geringfügige Hilfeleistungen handeln, welche gelegentlich aus Gefälligkeit erbracht werden. Die Tätigkeiten liegen außerhalt des Geltungsbereiches des Jugendarbeitsschutzgesetztes (vgl. §1 (2) JArbSchG).
Bei Minderjährigen müssen bei der Anmeldung die Eltern der Beteiligung an der Taschengeldbörse schriftlich zustimmen.
Tätigkeiten im Rahmen der Taschengeldbörse sind nicht als versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinn zu beurteilen, solange keine persönliche Abhängigkeit von einem Arbeitgeber gegeben ist (vgl. § 7 Abs.1 SBG IV). Eine Abhängigkeit zeichnet sich u. a. durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers, d. h. durch Vorgaben hinsichtlich des Inhalts, der Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit aus. Taschengeldbör.se verweist dazu auf den Dialog zwischen Jugendlichen und Jobgeber nach der durchgeführten Vermittlung. Sollte aus der zunächst einmaligen Hilfestellung ein Beschäftigungsverhältnis entstehen, muss der Jugendliche von dem hilfesuchenden Haushalt bei der Minijobzentrale http://www.minijob-zentrale.de angemeldet werden.
Die Anmeldung eines Minijobs muss für jeden Haushalt einzeln erfolgen. Taschengeldboer.se fallen hierbei keine Aufgaben zu.
Jugendliche, die nur durch gelegentlich wenige Stunden für ein Taschengeld tätig sind, werden dadurch nicht zu Arbeitnehmern. Jobgeber nicht zum Arbeitgeber. Auch erzielt ein Jugendlicher, der nur gelegentlich (bis ca. fünf Stunden pro Monat im Jahresdurchschnitt) im Rahmen der Taschengeldbörse aktiv wird, keine Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetztes.
Die Tätigkeit ist in diesem Fall für beide Seiten nicht steuerpflichtig!
Jugendliche, die Sozialleistungen (SGB II, BAFöG, ALG II, Hartz IV, Bürgergeld, Wohngeld, etc.) beziehen, müssen unter Umständen das erzielte Einkommen beim zuständigen Träger angeben. Bitte setzen Sie sich ggf. mit dem zuständigen Leistungsträger in Verbindung. Taschengeldboer.se kann dazu weder beratend noch unterstützend tätig werden.
Wir empfehlen jedem Jobber eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung. Verursacht ein Jugendlicher im Rahmen einer durch Taschengeldboer.se vermittelten Tätigkeit einen Schaden, so kann dieser in der Regel über die private Haftpflicht der Eltern abgewickelt werden. Eine private Unfallversicherung durch die Eltern ist sinnvoll. Darüber hinaus sind die Jugendlichen, sofern nicht in Ausbildung, i.d.R. über die private oder gesetzliche Krankenversicherung der Erziehungsberechtigten mitversichert (Familienversicherung).
Es besteht zu keiner Zeit ein Versicherungsschutz oder eine Haftung durch Taschengeldboer.se
Taschengeldboer.se erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten und verwendet sie zu den nachfolgend genannten Zwecken. Die personenbezogenen Daten werden im Fall der Anmeldung bei Taschengeldboer.se erhoben, gespeichert, übermittelt, verarbeitet und genutzt sowie zur Kontaktherstellung zwischen Jobber und Jobgeber weitergegeben.
Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte, sofern die Weitergabe nicht rechtlich notwendig ist.
Taschengeldboer.se gibt jederzeit auf Nachfrage Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten und die Zwecke der Datenverarbeitung. Zudem könne jederzeit auf Verlangen die Daten berichtigt sowie gelöscht werden.
Bei der Anmeldung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Datenschutzbestimmungen informiert. Eine Anmeldung bei Taschengeldboer.se kann nur bei Unterzeichnung der Datenschutzerklärung erfolgen. Bei Minderjährigen müssen auch die Sorgeberechtigten der Einwilligung zum Datenschutz zustimmen.
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